AGB

Inhaltsverzeichnis

Geltung der Bedingungen

Angebot und Vertragsabschluss

Preise

Liefertermine und Lieferfristen

Lieferung

5.1 Annahmeverzug

5.2. Prüfpflicht

Zahlung

6.1 Zahlungsverzug

Änderung der Bestellung oder Stornierung

Übergang von Eigentum, Nutzen und Gefahr

Haftung

Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Geltung der Bedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGBs») vom Forstrevier Simplon-Süd gelten für sämtliche über den Forstrevier Simplon-Süd Onlineshop (nachfolgend «Onlineshop») getätigte Warenbestellungen sowie abgeschlossene Rechtsgeschäfte. Diesen AGBs entgegenstehende Bedingungen oder allgemeine Bedingungen des Kunden/der Kundin (nachfolgend «Kunde») oder von Drittpersonen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen und erlangen keine Gültigkeit. Abweichungen von diesen AGBs sind nur wirksam, wenn sie vom Forstrevier Simplon-Süd schriftlich bestätigt werden.

Lieferungen von Waren erfolgen ausschliesslich durch einen vom Forstrevier Simplon-Süd beauftragten Transporteur an die durch den Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs gewünschte Adresse in der Schweiz oder in Liechtenstein. Nach schriftlicher Absprache sind unter Umständen auch Lieferungen ins Ausland möglich.

Das Forstrevier Simplon-Süd behält sich das Recht vor, diese AGBs jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version der AGB. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese AGBs als angenommen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Das Angebot, d.h. sämtliche Angaben zu Waren und Preisen, ist freibleibend und unverbindlich und stellt keinen Antrag im Rechtssinn dar. Durch Absendung der Warenbestellung im Rahmen des Bestellvorgangs im Onlineshop gibt der Kunde eine ihn bindende Offerte ab, die er nicht mehr ändern kann. Das Forstrevier Simplon-Süd behält sich ausdrücklich vor, Bestellungen nicht anzunehmen, namentlich wenn nach der Bestellbestätigung festgestellt wird, dass die Ware nicht lieferbar/nicht verfügbar ist. Ein Vertrag kommt erst durch den Versand der bestellten Ware, Vereinbarung des Liefertermins oder die Zustellung der Abholungseinladung zustande.

3. Preise

Für die Preisfestlegung gilt der Zeitpunkt der Bestellung. Technische Änderungen, Irrtümer, Schreib- und Druckfehler bleiben vorbehalten. Das Forstrevier Simplon-Süd kann Preisänderungen jederzeit ohne Vorankündigung vornehmen. Alle Preise im Onlineshop verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Transport-/Versandkosten bei Lieferung werden gemäss unseren Kondition verrechnet.

4. Liefertermine und Lieferfristen

Die im Onlineshop oder in der Bestellbestätigung genannten Liefertermine oder die Lieferfristen gelten nur als Richtwerte und sind nicht verbindlich. Sie können durch das Forstrevier Simplon-Süd jederzeit, auch nach Versand der Bestellbestätigung, geändert werden. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch das Forstrevier Simplon-Süd steht insbesondere unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung des Onlineshops durch Lieferanten und Hersteller. Sollte ein bestelltes Produkt nicht vorrätig sein, ist mit ungewissen Lieferfristen zu rechnen. Gewisse Produkte werden lediglich bei schlechtem Wetter oder im Winter hergestellt werden.

Bei einer Abholvereinbarung hat der Kunde die bestellte Ware innert 10 Kalendertagen nach Mitteilung während den Geschäftsöffnungszeiten abzuholen. Wird die Ware innerhalb der Abholfrist nicht abgeholt, so hat das Forstrevier Simplon-Süd das Recht, die Bestellung zu stornieren und kann eine Umtriebsentschädigung geltend machen.

5. Lieferung

5.1 Annahmeverzug

Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm vom Forstrevier Simplon-Süd gesetzten angemessenen Nachfrist die Annahme der vertragsgemässen Ware verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann das Forstrevier Simplon-Süd die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

5.2. Prüfpflicht

Der Kunde hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Schäden zu prüfen. Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden sofort auf dem Lieferschein zu vermerken. Schäden, Mengendifferenzen, falsch- und unvollständige Lieferungen sind dem Forstrevier Simplon-Süd umgehend, jedoch spätestens nach 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive der Zustellung der Ware schriftlich zu melden.

Sofern der Kunde Mängel am gelieferten Artikel fristgerecht geltend und nachgewiesen hat, wird der Mangel durch das Forstrevier Simplon-Süd innert angemessener Frist entweder beseitigt oder ein gleichartiger Ersatzartikel geliefert. Ist weder eine Mängelbeseitigung noch eine Ersatzlieferung möglich, so kann entweder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Kaufs verlangt werden. Ergibt die Überprüfung des mangelhaften Artikels, dass der Mangel auf schuldhaftes Verhalten des Kunden (z.B. Beschädigung durch unsachgemässer Behandlung) zurückzuführen ist, so entfallen die vorstehend genannten Rechte. Als unsachgemässe Behandlung gilt auch, wenn ein angenommener Brunnen nicht permanent mit Wasser gefüllt wird und somit Trockenrisse entstehen. Holz ist ein Naturprodukt, welches Farbdifferenzen und wachstumsbedingte Unregelmässigkeiten aufweisen kann. Abweichungen in Struktur und Farbe zwischen Teilen eines Möbelstückes oder gegenüber anderen Möbelstücken aus dem gleichen Material bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind. Unsere Produkte werden nicht chemisch behandelt. Farbänderungen im Verlauf der Zeit sind normal. Holz kann sein Volumen ändern, was zu Verwerfungen, Passungenauigkeiten und Rissbildungen führen kann. Derartige Umstände stellen keine Mängel dar und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten. Für Spezialanfertigungen besteht kein Rückgaberecht.

6. Zahlung

Das Forstrevier Simplon-Süd akzeptiert als Zahlungsmittel Barzahlung oder Kauf auf Rechnung.
Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden. Es wird der Rechnungsbetrag nach Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig. Erfolgt die Zahlung nicht binnen 30 Tagen nach Fälligkeitseintritt, gerät der Kunde in Verzug. In diesem Fall behält sich das Forstrevier Simplon-Süd das Recht vor, Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Sämtliche Auslagen, welche im Zusammenhang mit dem Einzug von überfälligen Forderungen entstehen (insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten), gehen zu Lasten des Kunden.

6.1. Zahlungsverzug

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so schuldet er dem Forstrevier Simplon-Süd Verzugszinsen in der Höhe von 5%. Während der Dauer des Verzuges ist das Forstrevier Simplon-Süd jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz aus dem Dahinfallen des Vertrages zu fordern.

Alle Forderungen vom Forstrevier Simplon-Süd werden sofort fällig, wenn der Kunde mit einer (Teil-) Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät, wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn dem Forstrevier Simplon-Süd Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern (insbesondere bei Zahlungseinstellung und laufenden Vergleichs- oder Konkursverfahren). In diesen Fällen ist das Forstrevier Simplon-Süd berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Leistung einer Vorauszahlung oder Beibringung von Sicherheiten auszuführen.

7. Änderung der Bestellung oder Stornierung

Bestellungen verpflichten die Kunden zur Abnahme der Waren und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen kann das Forstrevier Simplon-Süd nach freiem Ermessen akzeptieren. Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Ziffer 2 eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit ein, wird der Kunde umgehend per E-Mail informiert. Falls der Kunde bereits bezahlt hat, wird ihm dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.

8. Übergang von Eigentum, Nutzen und Gefahr

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags durch den Kunden im alleinigen Eigentum vom Forstrevier Simplon-Süd. Das Forstrevier Simplon-Süd ist berechtigt, einen Eintrag des Vorbehalts im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.

Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit der Auslieferung des bestellten Artikels auf den Kunden über. Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden oder aus sonstigen Gründen, die das Forstrevier Simplon-Süd nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Lieferung vorgesehenen Zeitpunkt auf den Kunden über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert.

9. Haftung

Das Forstrevier Simplon-Süd schliesst für sämtliche direkten (bzw. unmittelbaren) und indirekten (bzw. mittelbaren) Schäden, die durch die Nutzung des Onlineshops bzw. im Rahmen von Warenbestellungen oder Vertragsabschlüssen über den Onlineshop entstehen, die Haftung im gesetzlich zulässigen Mass aus. Insbesondere schliesst das Forstrevier Simplon-Süd jede Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit aus. Auch übernimmt das Forstrevier Simplon-Süd keinerlei vertragliche oder ausservertragliche Haftung für Schäden, die durch zur Leistungserbringung beigezogener Hilfspersonen verursacht werden.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit dem Käufer unterstehen dem schweizerischen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftbeschränkungen oder Haftvoraussetzungen vor, treten diese zur Anwendung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Der Gerichtstand ist 3900 Brig.